Kosmetikvorschriften: Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
Die europäischen und schweizerischen Kosmetikvorschriften sind für ihr hohes Maß an Sicherheit, Rückverfolgbarkeit und Transparenz bekannt. Obwohl die beiden Systeme rechtlich voneinander getrennt sind, weisen sie zahlreiche technische Übereinstimmungen auf. Die Schweiz gehört zwar nicht zur Europäischen Union, hat sich jedoch dafür entschieden, einen Großteil ihrer Gesetzgebung mit der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 zu harmonisieren, wobei jedoch einige nationale Besonderheiten beibehalten wurden. Dieser Artikel erläutert die Gemeinsamkeiten, die wesentlichen Unterschiede und die Auswirkungen für Marken, die ihre Produkte sowohl in Europa als auch in der Schweiz vermarkten möchten.
Ein weitgehend harmonisierter Rechtsrahmen
Europäische Union
Die europäische Regelung basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, die die Sicherheit, Zusammensetzung, Kennzeichnung und das Inverkehrbringen von Kosmetikprodukten regelt.
Schweiz
Der schweizerische Rechtsrahmen basiert auf der Verordnung des BLV über Kosmetika (OCos) und den Anforderungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die OCos übernimmt die meisten Grundsätze der europäischen Verordnung, darunter die Verpflichtung zur DIP, die Sicherheitsbewertung, die guten Herstellungspraktiken, die Vorschriften für Inhaltsstoffe und die Kennzeichnungsvorschriften.
DIP / PIF: ähnliche Inhalte, unterschiedlicher Rechtsrahmen
In der Europäischen Union DIP ist obligatorisch und umfasst die Produktbeschreibung, Testberichte, Sicherheitsbewertung, Nachweise für die Angaben, Konformität der Kennzeichnung und den Nachweis guter Herstellungspraktiken.
In der Schweiz ist der Inhalt des Dossiers fast identisch, aber der Gutachter muss über eine von den Schweizer Behörden anerkannte Ausbildung verfügen. Die Schweizer Behörden legen außerdem großen Wert auf die Rückverfolgbarkeit und Kohärenz des Dossiers.
Produktbenachrichtigung: ein zentraler Unterschied
Europäische Union
Jedes Produkt muss vor dem Inverkehrbringen im CPNP-Portal gemeldet werden.
Schweiz
Es gibt kein Meldungsportal. Vor der Vermarktung ist keine vorherige Registrierung erforderlich.
Dieser Unterschied erfordert unterschiedliche Strategien für diejenigen, die beide Märkte bedienen wollen.
Etikettierung: ähnliche Vorschriften, strengere sprachliche Anforderungen in der Schweiz
In der EU muss die Kennzeichnung in einer Sprache verfasst sein, die im Verkaufsland verständlich ist.
In der Schweiz hingegen muss es zwingend auf Französisch und Deutsch verfügbar sein; Italienisch kann je nach Region verlangt werden. Bei Produkten, die ausschließlich in der Schweiz verkauft werden, muss die verantwortliche Person ihren Sitz auf Schweizer Gebiet haben.
Die obligatorischen Angaben, die INCI-Liste, die Warnhinweise und die Angaben zu Menge und Haltbarkeit sind im Wesentlichen identisch.
Zutaten: starke Harmonisierung, punktuelle Unterschiede möglich
Die Schweiz hat die meisten europäischen Anhänge zu verbotenen, eingeschränkten Stoffen, Konservierungsmitteln, UV-Filtern und Farbstoffen in ihre OCos-Listen aufgenommen. Sie behält sich jedoch das Recht vor, bestimmte Listen eigenständig zu ändern, wodurch es manchmal zu Abweichungen gegenüber der EU kommt.
Kosmetische Angaben: strenge Standards in beiden Systemen
Die EU und die Schweiz verlangen, dass kosmetische Angaben wahrheitsgemäß, nachweisbar, transparent und nicht irreführend sind. Die Schweizer Behörden sind besonders streng, vor allem bei Naturprodukten und dermatologischen Angaben.
Erforderliche Tests: gleiche wissenschaftliche Standards
Beide Systeme basieren auf internationalen Normen, einschließlich der OECD-Leitlinien und validierten alternativen Methoden. Die Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Stabilität, Hautverträglichkeit und Wirksamkeit sind gleichwertig.
Fazit
Die Kosmetikvorschriften der Schweiz und der EU sind weitgehend harmonisiert. Es gibt jedoch einige Unterschiede: keine Meldepflicht in der Schweiz, spezifische sprachliche Anforderungen, Anerkennung des Sicherheitsgutachters, mögliche Abweichungen in den Inhaltsstofflisten und einige Besonderheiten bei der Kennzeichnung. Unternehmen, die ihre Produkte in der Schweiz und in der EU verkaufen möchten, müssen diese Unterschiede kennen, um eine sichere und effektive Vermarktung zu gewährleisten.
Dienstleistungen der Laboratoires Lelégard
Die Laboratoires Lelégard unterstützen Marken, die für den Schweizer und europäischen Markt bestimmt sind. Wir bieten kosmetische Formulierungen, Auftragsfertigung, Erstellung von DIP/PIF gemäß EU und Schweiz, Sicherheitsbewertungen durch in der Schweiz anerkannte Toxikologen, Überprüfung der mehrsprachigen Kennzeichnung, Durchführung der erforderlichen Tests und vollständige regulatorische Begleitung.
Unsere Kompetenz umfasst die Konformität für den französischen, europäischen und schweizerischen Markt.
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