Einhaltung gesetzlicher Vorschriften für Haushaltsprodukte

Vor ihrer Vermarktung müssen Haushaltsprodukte bei der ECHA registriert und den Giftnotrufzentralen gemeldet werden. Sie planen die Herstellung und Vermarktung Ihrer Reinigungsmittel? Wir begleiten Sie bei diesem Projekt und übernehmen die Bewertung, Registrierung und Zusammenstellung Ihrer behördlichen Unterlagen.

Die Laboratoires Lelégard bieten Ihnen einen Begleitservice für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Vermarktung Ihrer Haushaltsprodukte.

Ihre Haushaltsprodukte: Unser Fachwissen

Die Laboratoires Lelégard bieten Ihnen Unterstützung und eine individuelle Analyse Ihrer regulatorischen Anforderungen entsprechend Ihren Produkten (Oberflächenreiniger, Geschirrspülmittel oder Wäschepflegeprodukte), um Ihnen die Markteinführung in Übereinstimmung mit den Vorschriften zu erleichtern.

Unsere Dienstleistungen:

  • Überprüfung Ihrer Rezeptur und Erstellung eines Datenblatts zur Veröffentlichung auf Ihrer Website

  • Die Einstufung Ihres Produkts gemäß der CLP-Verordnung

  • Festlegung der obligatorischen Angaben, die auf Ihren Etiketten anzugeben sind, und Überprüfung der Konformität Ihrer Etikettierung mit den gesetzlichen Vorschriften

  • Erstellung Ihrer Sicherheitsdatenblätter (SDB)

  • Die Generierung Ihrer UFI-Identifikationsnummern

  • Erstellen Sie Ihr Konto bei der ECHA, um Ihre Meldungen einzugeben.

  • Die Meldung Ihrer Produkte an Giftnotrufzentralen

ECHA: Europäische Chemikalienagentur

Validierung von Reinigungsmitteln gemäß den Vorschriften für Haushaltsprodukte – CLP – UFI

Die Regulierung von Haushaltsprodukten:

In Europa unterliegen Reinigungsmittel den Anforderungen der Richtlinie (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien sowie der CLP-Verordnung und der Europäischen Verordnung 1907/2006 (REACH-Verordnung) über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Je nach Verwendung Ihres Produkts, seiner Zusammensetzung und anderen Parametern kann auch die Einhaltung mehrerer anderer Vorschriften erforderlich sein.

Seit 2021 muss die UFI (Unique Formula Identifier), ein 16-stelliger Code, auf dem Etikett von Produkten mit eingestuften Gemischen angegeben sein. Als Schlüsselelement für die Einhaltung der Vorschriften für Ihre Haushaltsprodukte ermöglicht er es Ihnen, den Aufsichtsbehörden über eine mit dieser Nummer verknüpfte Erklärung genaue Informationen über die Zusammensetzung Ihrer Produkte zu liefern.

 

Preise für die Anpassung Ihrer Haushaltsprodukte an die geltenden Vorschriften:

Unsere Preise sind maßgeschneidert und erfordern einen Kostenvoranschlag. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren.

Möchten Sie uns auch die Zulassungsunterlagen für Ihre Kosmetikprodukte anvertrauen? Entdecken Sie unser Angebot.

 

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Warum sollten Sie sich an die Laboratoires Lelégard wenden?

Ein Team von Toxikologen, die auf regulatorische Angelegenheiten für den Schweizer und den europäischen Markt spezialisiert sind.


• Wir bieten umfassendes Fachwissen in den Bereichen Formulierung, Toxikologie und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, das für Unternehmen jeder Größe geeignet ist.
• Wir begleiten Marken in jeder Phase ihrer Kosmetikentwicklung mit zuverlässigen und strengen technischen Analysen.
• Wir sichern Ihre Projekte, indem wir die für die Markteinführung unerlässliche Qualität, Sicherheit und Konformität gewährleisten.

• Erstellung von DIP/PIF gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sei es die europäische Kosmetikverordnung oder die Schweizer Kosmetikverordnung (KOSV).