La réglementation cosmétique suisse kosmetischen Vorschriften der Schweizregolamentazione cosmetica svizzera

Kosmetikrecht: Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der Schweiz und der EU

Kosmetikrecht: Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der Schweiz und der Europäischen Union

Die kosmetische Gesetzgebung der Europäischen Union und der Schweiz ist für ihren hohen Anspruch an Sicherheit, Rückverfolgbarkeit und Transparenz bekannt. Obwohl beide Systeme rechtlich unabhängig sind, bestehen zahlreiche technische Übereinstimmungen. Die Schweiz, die nicht Mitglied der Europäischen Union ist, hat einen grossen Teil ihrer Vorschriften an die EU-Verordnung (EG) 1223/2009 angeglichen, während sie gleichzeitig spezifische nationale Vorgaben beibehält. Dieser Artikel zeigt die wichtigsten Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Auswirkungen für Marken, die ihre Produkte sowohl in der EU als auch in der Schweiz vermarkten möchten.

Ein weitgehend harmonisierter Rechtsrahmen

Europäische Union
Die Gesetzgebung basiert auf der EU-Kosmetikverordnung (EG) 1223/2009, die Sicherheit, Zusammensetzung, Kennzeichnung und das Inverkehrbringen kosmetischer Mittel regelt.

Schweiz
Die Schweizer Anforderungen stützen sich auf die Verordnung des EDI über kosmetische Mittel (VKos / OCos) sowie die Vorgaben des BLV. Die OCos übernimmt den grössten Teil der EU-Regeln, darunter die Pflicht zum Produktinformationsdossier, die Sicherheitsbewertung, die Guten Herstellungspraxis, die Bestimmungen zu Inhaltsstoffen und die Kennzeichnung.

DIP / PIF: inhaltlich nahezu identisch, rechtlich unterschiedlich

In der EU ist das Produktinformationsdossier gesetzlich vorgeschrieben und umfasst die Produktbeschreibung, Testberichte, Sicherheitsbewertung, Nachweise der Werbeaussagen, die Etikettenprüfung und die Darstellung der Guten Herstellungspraxis.

In der Schweiz ist der Inhalt des Dossiers nahezu identisch. Allerdings müssen Sicherheitsbewerter über eine von den Schweizer Behörden anerkannte Qualifikation verfügen. Zudem legen die Behörden besonderen Wert auf Nachvollziehbarkeit und Kohärenz des Dossiers.

Meldung der Produkte: ein zentraler Unterschied

Europäische Union
Jedes kosmetische Produkt muss vor dem Inverkehrbringen im CPNP-Portal gemeldet werden.

Schweiz
In der Schweiz existiert kein Meldeportal. Eine Registrierung vor Markteintritt ist nicht erforderlich.

Dies führt zu unterschiedlichen Strategien je nach Zielmarkt.

Kennzeichnung: ähnliche Regeln, strengere Sprachvorgaben in der Schweiz

In der EU muss die Kennzeichnung in einer Sprache erfolgen, die im jeweiligen Mitgliedstaat verständlich ist.

In der Schweiz muss die Kennzeichnung zwingend auf Französisch und Deutsch erfolgen. Italienisch kann je nach Verkaufsregion erforderlich sein. Für Produkte, die ausschliesslich in der Schweiz vertrieben werden, muss die verantwortliche Person in der Schweiz ansässig sein.

Die Pflichtangaben, INCI-Liste, Warnhinweise sowie Mengen- und Haltbarkeitsangaben sind weitgehend identisch.

Inhaltsstoffe: weitgehende Harmonisierung, punktuelle Abweichungen möglich

Die Schweiz übernimmt die EU-Listen zu verbotenen, eingeschränkten und zugelassenen Stoffen in der OCos. Dennoch behält sie sich vor, bestimmte Bewertungen eigenständig anzupassen. Dadurch können gelegentlich Unterschiede zwischen den beiden Systemen entstehen.

Werbeaussagen: strenge Anforderungen in beiden Regelwerken

Sowohl die EU als auch die Schweiz verlangen, dass kosmetische Werbeaussagen wahr, belegbar, nachvollziehbar und nicht irreführend sind. Die Schweizer Behörden gelten als besonders streng, insbesondere bei natürlichen Produkten und dermatologischen Claims.

Erforderliche Tests: gleiche wissenschaftliche Standards

Beide Systeme beziehen sich auf internationale Normen wie OECD-Richtlinien und validierte alternative Methoden. Die Anforderungen bezüglich Sicherheit, Stabilität, Hautverträglichkeit und Wirksamkeit sind äquivalent.

Schlussfolgerung

Die kosmetischen Vorschriften der Schweiz und der Europäischen Union sind stark harmonisiert. Dennoch bestehen einige wichtige Unterschiede: fehlende Produktmeldung in der Schweiz, spezifische Sprachvorgaben, Anerkennung der Sicherheitsbewerter, mögliche Abweichungen bei Stofflisten und besondere Anforderungen an die Kennzeichnung. Marken, die in beiden Märkten tätig sein möchten, müssen diese Unterschiede sorgfältig berücksichtigen, um einen reibungslosen und sicheren Marktzugang zu gewährleisten.

Dienstleistungen der Laboratoires Lelégard

Die Laboratoires Lelégard unterstützen Marken, die den Schweizer und europäischen Markt anvisieren. Wir bieten Formulierungsentwicklung, Lohnherstellung, Erstellung von konformen DIP/PIF für die EU und die Schweiz, Sicherheitsbewertungen durch in der Schweiz anerkannte Toxikologen, Überprüfung der mehrsprachigen Etikettierung, Durchführung der erforderlichen Tests sowie vollständige regulatorische Begleitung.

Unsere Expertise umfasst die vollständige Konformität für den französischen, europäischen und schweizerischen Markt.

Französische Version
Italienische Version

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