Verordnung (EU) 2023/1115 Vorschriften Entwaldung

Auswirkungen der Umsetzung der Entwaldungsverordnung auf die Kosmetikindustrie: Eine Herausforderung, aber auch eine Chance

Die Europäische Union hat mit der Verabschiedung des Europäische Verordnung über Produkte aus entwaldungsfreien Gebieten (EUDR). Diese Initiative zielt darauf ab, die Art und Weise zu verändern, wie Unternehmen mit Lieferketten interagieren, indem strenge Standards hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit und der Umweltauswirkungen von Rohstoffen auferlegt werden. Ab dem 30. Dezember 2025 müssen Unternehmen schrittweise bestimmte Verpflichtungen erfüllen, wobei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) eine zusätzliche Frist bis zum 30. Juni 2026 eingeräumt wird. Diese Verordnung wird ab 2028 alle fünf Jahre regelmäßig überprüft, um ihre kontinuierliche Anpassung zu gewährleisten.

Der Kosmetiksektor: Eine wichtige strategische Herausforderung

Die Kosmetikindustrie ist von dieser Verordnung besonders betroffen, da viele gängige Inhaltsstoffe wie Palmöl, Kakao und Soja im Mittelpunkt der Problematik der Entwaldung stehen. Diese Rohstoffe, die oft mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden, müssen strenge Anforderungen erfüllen, um auf den europäischen Markt gebracht oder exportiert werden zu können.

Hier sind die wichtigsten Herausforderungen, denen sich Kosmetikmarken stellen müssen:

  • Verbesserte Rückverfolgbarkeit: Geografische Daten müssen präzise, überprüfbar und stets auf dem neuesten Stand sein.
  • Kriterium “Null Entwaldung”: Kein Produkt darf von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden. Bei Produkten aus Holz darf die Ernte nach diesem Datum nicht zu einer Schädigung der Wälder führen.
  • Einhaltung lokaler und internationaler Gesetze: Einhaltung der Gesetze des Herstellungslandes sowie der weltweiten Normen.

Ein Ländervergleich: Wer ist gefährdet?

Ab dem 30. Juni 2025 wird die Europäische Kommission eine Rangliste der Länder nach dem mit der Entwaldung verbundenen Risiko erstellen. Es werden drei Kategorien definiert: hoch, normal oder niedrig. Diese Einstufung basiert auf drei Hauptkriterien:

  • Entwaldungsrate und Waldschädigung.
  • Ausweitung der Anbauflächen für die betreffenden Erzeugnisse.
  • Trends in der Rohstoffproduktion.

Grundprodukte und zugehörige Produkte: Welche Anforderungen gelten?

Zu den von der EUDR betroffenen Produkten gehören wichtige Rohstoffe wie Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz. Alle aus diesen Rohstoffen hergestellten Produkte müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Keine Abholzung.
  • Einhaltung der Rechtsvorschriften des Herstellungslandes.
  • Erklärung zur Sorgfaltspflicht die die Konformität der Produkte bescheinigt.

Wer ist von der EUDR-Verordnung betroffen?

Die Betreiber (Unternehmen, die Produkte vertreiben oder exportieren, die mit Entwaldung in Verbindung stehen) müssen ein System der Sorgfaltspflicht einführen, das die Rückverfolgbarkeit und Legalität der Produkte gewährleistet. Diese Unternehmen müssen außerdem einen jährlichen Bericht über ihre Konformität veröffentlichen.

Die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einer gewissen Flexibilität. Sie müssen keine angemessene Sorgfalt walten lassen, sofern die Produkte bereits von anderen Akteuren vorgelagert diesem Prozess unterzogen wurden.

Die Händler müssen ebenfalls detaillierte Informationen über ihre Lieferanten sammeln und fünf Jahre lang aufbewahren, wobei sie die Sorgfaltspflichten einhalten müssen, insbesondere bei Lieferanten, die keine KMU sind.

Die wichtigsten Schritte der angemessenen Sorgfalt

Schema von der offiziellen Website der Ministerien für Raumordnung und ökologischen Wandel

Europäische Verordnung gegen Entwaldung und Waldschädigung – Nationale Strategie zur Bekämpfung der importierten Entwaldung

Die Einführung eines Systems der angemessenen Sorgfalt ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die vermarkteten Produkte legal sind und nicht zur Entwaldung beitragen. Dieser Prozess umfasst spezifische Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Rechtsvorschriften und zur Minimierung der Umweltrisiken.

Anhang II aus der VERORDNUNG (EU) 2023/1115 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und damit verbundener Produkte, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und deren Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)

Strenge Sanktionen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung dieser neuen Verpflichtungen setzt Unternehmen hohen Strafen aus, wie zum Beispiel:

  • Hohe Geldstrafen, die proportional zur Schwere der Verstöße sind.
  • Einziehung von Erträgen und Gewinnen.
  • Vorübergehender Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.
  • Rufschädigung, mit dem Risiko eines Vertrauensverlusts bei den Verbrauchern.

Handeln Sie jetzt, um Ihre Konformität sicherzustellen und Risiken zu minimieren!

Die Umsetzung der EUDR stellt für verantwortungsbewusste Unternehmen eine echte Chance dar, sich als Vorreiter beim Übergang zu nachhaltigen Praktiken zu positionieren. Für diejenigen, die sich nur zögerlich anpassen, ist sie jedoch auch eine Herausforderung, da sie sowohl rechtliche Sanktionen als auch einen Verlust an Glaubwürdigkeit auf dem Markt riskieren.

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