Der DGT – Gesamtkeimzahl ist ein unverzichtbarer mikrobiologischer Test, der die tatsächlich in einer Produktionscharge eines Kosmetikprodukts vorhandene Keimbelastung misst. Im Gegensatz zum Challenge-Test, der dazu dient, die Wirksamkeit des Konservierungssystems nachzuweisen, bewertet der DGT die mikrobiologische Reinheit des Endprodukts. Diese Analyse ist unerlässlich, um die Einhaltung der Hygiene- und Qualitätsanforderungen zu gewährleisten, die sowohl in der europäischen Verordnung (EG 1223/2009) als auch in der Schweizer Kosmetikverordnung (KosV/BSV) festgelegt sind.
Das Verfahren beginnt mit der Entnahme einer repräsentativen Probe aus der Charge. Diese wird anschließend verdünnt und auf selektive Nährböden aufgetragen, die für das Wachstum der möglicherweise vorhandenen Bakterien, Hefen und Schimmelpilze geeignet sind. Nach einer kontrollierten Inkubation (in der Regel 24–48 Stunden für Bakterien und 3–5 Tage für Pilze) werden die sichtbaren Kolonien einzeln gezählt. Anhand der Anzahl der Kolonien (CFU – colony-forming units) lässt sich die Gesamtkeimzahl des Produkts berechnen und überprüfen, ob sie unter den gesetzlichen Grenzwerten liegt (z. B. < 10 CFU/g für Produkte ohne Konservierungsstoffe oder < 100 CFU/g für Produkte mit einem wirksamen Konservierungsstoff).
Die DGT liefert somit ein direktes Bild mehrerer kritischer Faktoren:
- Fertigungsqualität : Es zeigt mögliche Kontaminationen auf, die während des Produktionsprozesses eingeschleppt wurden.
- Hygiene vor Ort : Er spiegelt den Sauberkeitsgrad der Räumlichkeiten, der Ausrüstung und des Personals wider.
- Einhaltung der GMP (Gute Herstellungspraxis, ISO 22716): Es bestätigt, dass die Gesundheitskontrollverfahren ordnungsgemäß angewendet werden.
Da das DGT die mikrobiologische Realität jeder Charge misst, muss es durchgeführt werden auf jeder hergestellten Charge. Diese Wiederholung gewährleistet, dass die gesamte Produktion den Anforderungen an Sicherheit und Stabilität entspricht. Der Challenge-Test wird hingegen nur einmal pro Rezeptur durchgeführt, da er lediglich die Fähigkeit des Konservierungsmittels testet, eine hypothetische Kontamination zu kontrollieren.
Durch die Integration der Ergebnisse des DGT in das Produktinformationsblatt (PIB) oder das Produktinformationsdatei (PIF), bieten die Hersteller den Schweizer und europäischen Behörden einen konkreten Nachweis für die mikrobiologische Konformität ihrer Produkte und stärken so das Vertrauen der Verbraucher und erleichtern die Markteinführung.
