Erstellung und Bewertung von Kosmetikdossiers (DIP)

Für die Vermarktung eines Kosmetikprodukts schreibt die Verordnung 1223/2009 die Erstellung einer Produktinformationsdatei (DIP), kodifiziert und strukturiert anhand des Berichts über die Sicherheit kosmetischer Mittel (RSPC). Der Zweck dieses Dossiers besteht darin, nachzuweisen, dass keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher besteht. Wenn ein Kosmetikprodukt in der Europäischen Union auf den Markt gebracht wird, ist die verantwortliche Person verpflichtet, den zuständigen Behörden dieses Produktinformationsdossier (PID) zur Verfügung zu stellen. Dieses muss zwingend einen Teil zur Bewertung der Produktsicherheit enthalten, der von einem Toxikologen validiert wurde.

Die Laboratoires Lelégard bieten Ihnen eine individuell anpassbare und flexible Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Produktinformationsunterlagen (DIP).

Unsere Dienstleistungen

  • Wir erstellen und verfassen Ihre DIP vollständig. Möchten Sie dies lieber selbst übernehmen? Dann kümmern wir uns um den Sicherheitsbewertungsbericht (Teil 2B). Ihre Unterlagen werden mit der Europäischen Kosmetikverordnung 1223/2009 in Einklang gebracht.

  • Anpassung Ihrer DIPs an die neuen geltenden Vorschriften.

  • Aktualisieren Sie Ihre DIP nach einer Umformulierung, einem Markenrückkauf oder einer Unternehmensübernahme.

  • Zentralisierung aller Konformitäts-, Wirksamkeits- und Sicherheitstests, sofern diese für Ihr Produkt erforderlich sind. Übernahme der Planung und Kommunikation mit den zuständigen Labors für Sie.

  • Einrichtung Ihres Kontos und Benachrichtigung auf dem CPNP-Portal (für den europäischen Markt). Ebenso wie beim OPSS (für den britischen Markt).

  • Regulatorische Beratung zu Ihren Rezepturen, Verpackungen und Kennzeichnungen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Etiketten. So können Sie sicher sein, dass Ihre Angaben den «sechs gemeinsamen Kriterien» entsprechen.

Regulatorische Bewertung DIP

Unsere Begleitung

Die für das Inverkehrbringen eines Kosmetikprodukts in der Europäischen Union verantwortliche Person muss den zuständigen Behörden ein Produktinformationsdossier (PID) zur Verfügung stellen, das zwingend fünf Teile umfassen muss. Einer dieser Teile betrifft die Bewertung der Produktsicherheit, die von einem Toxikologen validiert werden muss.

Unser multidisziplinäres Team aus Toxikologen, die auf regulatorische Angelegenheiten spezialisiert sind, und Kosmetik-Ausbildern unterstützt Sie bei der Erstellung und Validierung Ihrer DIPs. Wir bieten einen auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Service und begleiten Sie als Partner bei der Umsetzung Ihres Projekts, indem wir Lösungen für Probleme im Zusammenhang mit der Konformität vorschlagen.

Darüber hinaus können wir Sie dank unserer 10-jährigen Erfahrung in der Rezepturentwicklung bei der Anpassung Ihrer Rezepturen an die geltenden Vorschriften beraten.

Daher ist es uns ein Anliegen, Ihnen seriöse und wettbewerbsfähige Dienstleistungen anzubieten, damit Sie Ihre Produkte so schnell wie möglich auf den Markt bringen können.

Preise für die Erstellung von DIP

Unsere Preise für die Erstellung von DIPs sind maßgeschneidert und erfordern einen Kostenvoranschlag. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren. sich mit uns in Verbindung setzen.

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Warum sollten Sie sich an die Labore von Lelégard wenden?

Ein Team von Toxikologen, die auf regulatorische Angelegenheiten für den Schweizer und europäischen Markt spezialisiert sind.


• Wir bieten umfassendes Fachwissen in den Bereichen Formulierung, Toxikologie und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, das für Unternehmen jeder Größe geeignet ist.
• Wir begleiten Marken in jeder Phase ihrer Kosmetikentwicklung mit zuverlässigen und gründlichen technischen Analysen.
• Wir sichern Ihre Projekte, indem wir die für die Markteinführung unverzichtbare Qualität, Sicherheit und Konformität gewährleisten.

• Erstellung von DIP/PIF gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sei es die Europäische Kosmetikverordnung oder die Schweizerische Kosmetikverordnung (KOSV).